Hier finden Sie unsere Folien, aufgeteilt nach Eigenschaften:
Tönung: die Prozent-Werte geben die Licht-Durchlässigkeit an. (5% ergibt z.B. eine sehr dunkle Folie, 50% sind von innen kaum noch wahrnehmbar)
Verspiegelung: die Prozent-Werte bezeichnen den technischen Wert der sichtbaren Lichtreflexion. (Maximal 25% sind zulässig. Einfache Verglasung hat ca. 9% sichtbare Reflexion)
Zur schnellen Übersicht mit Sortierung nach den Werten sehen Sie bitte die Folien-Vergleichstabelle.
Tönung: hell (36 - 50%) Diese Folien tönen die Scheiben nur noch gering ab. Der UV-Schutz ist aber voll wirksam. Eine Durchsicht von außen nach innen ist bei allen Lichtverhältnissen möglich. Die Sicht von innen nach außen ist bei so gut, wie allen Lichtverhältnissen nur gering beeinträchtigt. Nachts ist Kontrastarmes und schwach Beleuchtetes recht gut erkennbar.
Reststücke dieser Folie finden Sie (sofern vorhanden) auf dieser
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Restposten
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76cm
Art.-Nr.: AN-ELD40-76
€ 11,87 je Laufmeter inkl. 19% MwSt. (Netto: € 9,97) zzgl. Versandkosten > z.Zt. nicht lieferbar
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101cm
Art.-Nr.: AN-ELD40-101
€ 17,49 je Laufmeter inkl. 19% MwSt. (Netto: € 14,70) zzgl. Versandkosten > z.Zt. nicht lieferbar
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Bis 3m Bestellmenge liegt 1 ABG bei, je weitere volle 3m Bestellmenge liegt je 1 ABG bei; bei Mehrbedarf vermerken Sie bitte die benötigte Gesamtmenge im Feld 'Mitteilungen' auf der Seite 'Rechnungsadresse'.
Bitte beachten Sie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Wirksamkeit der ABG:
Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung aufgebracht werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
Das zugeteilte Prüfzeichen muss auf jeder Scheibe angebracht sein.
Die Folie darf nur an den Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind und nur an der Innenseite angebracht werden.
Das Fahrzeug muss mit einem zweiten Außenspiegel ausgerüstet sein.
Die Allgemeine Bauartgenehmigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Fahrzeuge außerhalb der deutschen StVZO unterliegen meist anderen Bestimmungen.
Informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Landes.