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KFZ-Warnmarkierung nach DIN 30710
AVERY Reflexfolie RA2 / Aufbau B (ehem. Typ II)
Typgeprüfte retroreflektierende Sicherheitskennzeichnung
Nur für Fahrzeuge mit Sonderrechten (§ 35 Abs. 6 StVO)
Anwendungspaket:
1 Rolle linksweisend: 141 mm x 9 m
+ 1 Rolle rechtsweisend: 141 mm x 9 m
oder
1 Rolle linksweisend: 282 mm x 9 m
+ 1 Rolle rechtsweisend: 282 mm x 9 m
Warnmarkierungen bei Arbeitsfahrzeugen nach § 35 Absatz 6 der StVO sowie § 52 StVZO
"Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen, müssen durch rot-weiße WARNMARKIERUNG (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30710 entsprechen müssen, gekennzeichnet sein."
> siehe hierzu Normenblatt zu DIN 30710 als PDF-Download <
Auch Arbeitsfahrzeuge, die Sonderrechte (Anhalten im Verkehrsraum § 35(Abs.6) in Anspruch nehmen, müssen die vorgeschriebene Warnmarkierung tragen.
Aus diesem Grund haben selbst PKW z.B. von Stadtwerken die Warnmarkierung, weil Sie als Arbeitsfahrzeug eingesetzt werden und ggf. im Verkehrsraum anhalten müssen.
Auf der privaten Seite RSA-95.de (nicht rechtsverbindlich, nicht amtlich) sind die Vorschriften zur Anbringung von Warnmarkierungen umfassend zusammengefasst. So müssen die Warnmarkierungen angebracht werden.
Ausschließlich trocken verkleben!
Beim Verkleben nicht knicken und nicht dehnen!
Die Verklebung auf unlackierten Kunststoffen ist unbedingt vorab zu testen.
Eigenschaften:
Die ordnungsgemäße Anwendung auch dieses Artikels obliegt einzig dem Halter und Fahrer des Fahrzeuges. Diese haben sich eigenverantwortlich über die einschlägigen Vorschriften zu informieren. Aus unseren Veröffentlichungen, Hinweisen, Tipps und verlinkten Artikeln kann keine Verantwortung unsererseits hergeleitet werden.
Die ordnungsgemäße Anwendung auch dieses Artikels obliegt einzig dem Halter und Fahrer des Fahrzeuges. Diese haben sich eigenverantwortlich über die einschlägigen Vorschriften zu informieren. Aus unseren Veröffentlichungen, Hinweisen, Tipps und verlinkten Artikeln kann keine Verantwortung unsererseits hergeleitet werden.